Erprobtes Konzept zur nachhaltigen Sanierung von Unternehmen
Bei uns stehen kleine und mittlere Firmen im Fokus. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Unternehmern, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind, den Rücken frei zu halten: Dadurch, dass wir ihren Betrieb kaufmännisch steuern und gegebenenfalls ohne Berücksichtigung der Altverbindlichkeiten Anschub- und Überbrückungsfinanzierungen bereitstellen, können sich unsere Klienten wieder voll und ganz darauf konzentrieren, neue Umsätze zu generieren und das Geschäft damit zu stabilisieren.
Die Erstberatung und die Übertragung sind für Sie absolut kostenfrei. Während der Phase der Betreuung fallen Zinsen für die eventuellen Kosten des Erwerbs des Unternehmens an, sowie Beratungsgebühren für unsere Leistungen und, wenn nötig, Rechtsanwaltskosten. Die genaue Höhe legen wir Ihnen natürlich vorher offen. Sie richtet sich nach dem Einzelfall.
Immer wieder werden wir aufgrund des sehr einfach und gut klingenden Konzeptes gefragt wo hierbei der Haken liegt. Sie können beruhigt sein. Es gibt keinen Haken! Allerdings sollten Sie folgendes wissen und bedenken: Unser Konzept der Unternehmenssanierung funktioniert nur, wenn Ihr Unternehmen, bzw. der von Ihnen zur Übernahme gewählte Teil des Unternehmens SICHER Gewinn erwirtschaftet. Das Konzept eignet sich NICHT für Unternehmen, die sich auch ohne die Schulden nicht rechnen oder Ihr Konzept erst noch umsetzen wollen, um (vielleicht) in Zukunft Gewinne zu erwirtschaften.
Unternehmenssanierung in vier Schritten:
1
Erstberatung
Aufbauend auf einem Gespräch und Unterlagen zu Ihrem Unternehmen erarbeiten wir einen Sanierungsplan.
2
Übertragung
Wir überführen alle wichtigen Bestandteile Ihres Unternehmens in eine neu gegründete Gesellschaft unserer Unternehmensgruppe. Zur Finanzierung des Gegenwertes stehen uns Investoren zur Verfügung. Sie sind für das Tagesgeschäft verantwortlich. Die Schulden und andere Bestandteile des Unternehmens, die nicht mehr benötigt werden, bleiben da wo sie sind und belasten so nicht die neue Gesellschaft. Achtung: Die Übertragung muss mit dem geltenden Recht vereinbar sein! Deshalb lassen wir die Verträge durch Fachanwälte für Insolvenzrecht prüfen und nutzen die Möglichkeiten der Insolvenzordnung, statt sie zu umgehen.
2
3
Betreuung
Sobald das neue Unternehmen läuft lassen wir Sie nicht allein. Während der Unternehmenssanierung beraten wir Sie in allen kaufmännischen und steuerlichen Belangen. Unser Controlling ebnet den Weg für eine nachhaltige Sanierung.
4
Rückübertragung
Sie können Ihr Unternehmen jederzeit zurückerwerben. Wir empfehlen, so lange damit zu warten, bis sich ihr Betrieb stabilisiert hat. Private Finanzprobleme sollten Sie vorher lösen, ggfls. durch ein Schuldbefreiungsverfahren.
4